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"Flüssigen" oder sofort Verfügbar |
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Auflösung oder Teilauflösung |
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Wie schnell kann ich einen Posten in flüssige Mittel umwandeln |
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Umlaufvermögen und Anlagevermögen |
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Fremdkapital und Eigenkapital |
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Fälligkeit / Rückbezahlbarkeit / Frisigkeit |
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die Darstellung von Vermögen und Schulden Die Darstellung von Erfogen |
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die Darstellung von Erfolgen pro Produkt oder Leistung |
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Preisgestaltung die Darstellung des Preises |
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Hilfsbereiche Der Finanzbuchung |
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Inventar Forderungsrechnung Verbindlichkeitsrechnung |
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die mengenmässige Erfassung sämtlicher Gegenstände einer Unternehmung. |
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sicherstellung der Zahlungseingäge der Kundenrechnungen und um das ganze Mahn- und Inkassowesen |
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sichergestellt ist, dass ihre Lieferantenrechnung termingerecht beglichen werden |
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Hilfsbereiche der Betriebsbuchaltung |
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Materialrechnung Anlagerechnung Lohnrechnung |
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exakte Bestimmung des Material- und Warenflusses innerhalb der Unternehmung um die Lagerwerte möglichst exakt zu bestimmen |
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Sachanlage auf die einzelnen Produkte oder Leistungen |
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Löhne Gehälter auf die einzelnen Produkte oder Leistungen der Unternehmung |
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ergänzende Bereiche des Rechnungswesen |
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Planrechnung Bilanz- und Erfolgsanalyse Investitionsrechnung Betriebsstatistiken Sonderrechnungen |
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Wo sind die allgemeinen Bestimmungen über die Erstellung einer Buchhaltung zu finden? |
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Handeslregisterverordnung Geschäfsbücherverordnung Schweizerischen Obligationenrecht (OR art. 934) |
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Alle Vermögens- und Schuldenposten müssen in der Bilanz mit dem Wert ausgewiesen werden. |
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diese dienen der Periodengerechten Ermittlung des Jahreserfolges. - Grundsätze der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung - das Realisationsprinzip - das Imparitätsprinzip |
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- Grundsätze der Stetigkeit - Grundsätze der Vorsicht und das - Verrechnungsverbot bzw. Bruttoprinzip |
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folgende Grundsätze und Prinzipien werden unterschiede |
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- Grundsatz der Wahrheit(Richtigkeit/Willkührfreiheit) - Grundsatz der Klarheit - Grundsatz der Vollständigkeit - Grundsatz der Stetigkeit - Grundsatz der Vorsicht - Verrechnungsverbot bzw. Bruttoprinzip - Realisationsprinzip -Imaritätsprinzip - Das Prinzip der Abgrenzung der Sache und der Zeit |
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Grundsatz der Warheit (Richtigkeit/Willkührfreiheit) |
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Der Grundsatz der Wahrheit ist wenig konkret und damit stark interpretierbar, was dem Rechnungslegenden bei seiner Anwendung einen (zu) grossen Spielraum offen lässt. Mit der ausdrücklichen Zulässigkeit der stillen Absichtsreserven toleriert der Gesetzgeber die Verletzung des Grundsatzes der Wahrheit. Es ist aber zu beachten dass auch in der Schweiz alle anderen Elemente des Wahrheitsgrundsatzes uneingeschränkt gelten |
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die Information des Jahresabschlusses müssen so dargestellt sein, dass sich der Informationsempfänger möglichst einfach und gezielt über die wirtschaftliche Lage der Unternehmung informieren kann. Zudem dürfen die Adressdaten des Jahresabschlusses nicht durch die Darstellung irregeführt werden. |
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Grundsatz der Vollständigkeit |
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In der Erfolgsrechnung müssen alle Erträge und Aufwendungen und in der Bilanz alle bilanzpflichtigen Aktiven und Schulden erfasst werden bzw. negativ formuliert, es dürfen weder bilanzpflichtige Aktiven und Schulden noch Aufwendungen und Erträge weggelassen werden. |
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Die Grundsätze und Methoden der Rechnungslegung sind von Rechnungsperiode zu Rechnungsperiode unverändert zu belassen. Müssen Änderungen vorgenommen werden, sollen diese dem Informationsempfänger mitgeteilt werden und muss ihre Auswirkung dargelegt werden. |
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Bei der Aufstellung des Abschlusses ist bei der Beurteilung der Risiken von einer eher pessimistischen Einschätzung der Lage auszugehen und bei der Beurteilung der Chancen eine nicht zu optimistische Einschätzung der Situation vorzunehmen |
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Verrechnungsverbot resp. Bruttoprinzip |
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Aktiven dürfen nicht mit Passiven und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden, sie müssen brutto dargestellt werden. |
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Ertragsbestände dürfen erst in der Erfolgsrechnung erfasst werden, wenn die Unternehmungsleistung (Produkte, Rechte, Dienstleistungen) erbracht worden ist und die Unternehmung einen Anspruch auf Entgelt hat. |
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Verluste bzw. Aufwendungen sind sofort bei ihrer Entstehung bzw. ihrem Bekanntwerden zu erfassen, Gewinne bzw. Erträge erst bei ihrer Realisation. |
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Das Prinzip der Abgrenzung des Sache und der Zeit |
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Definition
Die Aufwendungen sind denjenigen Rechnungsperioden zuzuordnen, in welchen die damit verbundenen Erträge erfasst wurden(sachliche Abgrenzung). Grundsätzlich sind Einnahmen und Ausgaben so zu periodisieren, dass sie in denjenigen Rechnungsperioden, in denen sie verursacht wurden, als Ertrag oder als Aufwand erfasst werden(zeitliche Abgrenzung) |
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- Grundsatz der Wahrheit - Grundsatz der Klarheit - Grundsatz der Vollständigkeit |
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die 3 Abgrenzungsgrundsätze |
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- Realisationsprinzip - Imparitätsprinzip - Abrenzung der Sache und der Zeit |
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die 3 Ergänzende Grundsätze |
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- Grundsatz der Stetigkeit - Grundsatz der Vorsicht - Verrechnungsverbot/ Bruttoprinzip |
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Erklären Sie in einem Satz einem Laien, was er/sie unter dem Begriff Finanzbuchhaltung zu verstehen hat |
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Die Finazbuchhaltung ist die Darstellung von Vermögen und Schulden sowie die Darstellung des Erfolges einer Unternehmung |
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Erklären Sie in eigenen Worten den Zusammenhang zwischen einem Inventar und der Bilanz |
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Die im Inventar als Menge erfassten Gegenstände werden unter Berücksichtigung bestimmter Bewertungskriterien gemäss Obligationenrecht in Landeswährung dargestellt, diese Darstellung nennt man Bilanz |
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in der neuen Bilanz werden unterschiedliche Posten neu zur Verbesserung der Struktur und Wahrung der Übersicht zusammengefasst. Wo werden diese Detail anschliessend wieder erläutert. |
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